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Kampagne Schlussbericht Zuckerfabriken Aarberg + Frauenfeld
Für 2012 wird bezüglich Ertrag und Zuckergehalt eine durchschnittliche Ernte erwartet. Zur...
Schweizerische Agrarpolitik
Grundlage für die Schweizerische Zuckerwirtschaft ist die Bundesverfassung mit Art. 54 des Landwirtschaftsgesetzes. Die Unterstützung des Bundes hat sich in den vergangenen Jahren markant geändert. Bis im Herbst 2009 erteilte der Bund den Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld AG (ZAF) einen Leistungsauftrag und zahlte einen Millionenbetrag an die Verarbeitung. Ab Oktober 2009 wurde diese Unterstützung an die Verarbeitung abgeschafft und nur teilweise durch flächenbezogene Anbaubeiträge an die Rübenproduzenten ersetzt. Diese Massnahme im Zuge der Agrarpolitik 2011 wird als Schritt weg von den Markt verzerrenden Preisstützungen verstanden. Weitere Flächenbeiträge werden den Schweizer Zuckerrübenpflanzer als Teilkompensation des Einkommensverlustes durch die Europäische Zuckermarktordnung ausgerichtet.
Direktzahlungsverordnung:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_13.html
Ackerbaubeitragsverordnung:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c910_17.html

