Schweizer Agrarpolitik

Die Unterstützung des Bundes für die Schweizer Zuckerproduktion hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder verändert. 

Bis im Herbst 2009 erteilte der Bund der Schweizer Zucker AG (SZU) einen Leistungsauftrag und zahlte einen Millionenbetrag an die Verarbeitung. Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 wurde die als „markverzehrend“ bezeichnete Unterstützung an die Verarbeitung abgeschafft und teilweise durch flächenbezogene Anbaubeiträge an die Rübenproduzenten ersetzt. Weitere Flächenbeiträge wurden den Schweizer Zuckerrübenpflanzer als Teilkompensation des Einkommensverlustes durch die Europäische Zuckermarktordung entrichtet.

Mit der Agrarpolitik 14-17 wurde das Direktzahlungssystem komplett revidiert. Der Ackerbau wird seit 2014 mit Versorgungssicherheitsbeiträgen und Kulturlandschaftsbeiträgen unterstützt. Eine zusätzliche Förderung erfährt der Zuckerrübenanbau über einen Einzelkulturbeitrag, welcher die Bedeutung der Kultur für die Versorgungssicherheit hervorstreicht und den ungenügenden Grenzschutz mindestens teilweise kompensieren soll.

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Produktionssystembeiträge

Die neu entwickelten Produktionssystembeiträge sollen dazu beitragen, die Ziele der parlamentarischen Initiative 19.475 Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren zu erreichen. Sie umfassen vier Aktionsbereiche: Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, Förderung der funktionalen Biodiversität, Förderung der Bodenfruchtbarkeit sowie Reduktion der Auswirkungen auf das Klima. In Zuckerrüben kann man sich u.a. für die PSB "Verzicht auf Herbizide" (CHF 250/ha) und "Verzicht auf Pflanzenschutzmittel" (CHF 800/ha) anmelden. Mehr Infos

Befristetes Hilfspaket Schweizer Zucker

Am 1. März 2022 tritt eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes betreffend Zuckerproduktion in Kraft. Damit werden der Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg Zucker und der Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken je Hektare Zuckerrüben sowie ein Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken für Zuckerrüben, die nach den Anforderungen der biologischen oder integrierten Produktion angebaut werden, bis 2026 festgelegt. Dies hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 beschlossen. Mehr Infos

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